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Erstes Verbot für Leih-E-Scooter in Deutschland: Auch in Chemnitz denkbar?

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Die Stadt Gelsenkirchen hat E-Scooter zum Leihen verbannt. Um das Fehlverhalten der Nutzer zu ahnden, wollte man, dass diese sich etwa mittels Personalausweises registrieren. Wie ist die Lage in Chemnitz? Ein Überblick.

Chemnitz.

Aus Deutschlands Innenstädten sind sie inzwischen nicht mehr wegzudenken: E-Scooter zum Ausleihen. Allerdings hat eine Stadt sie nun verbannt. Wäre das auch in Chemnitz denkbar?

Ob Fahrten zu zweit auf dem Scooter, gefährliche Touren durch die Fußgängerzone oder achtloses Abstellen der Zweiräder: An problematischem Verhalten der Roller-Fahrer besteht kein Mangel, wie Polizeimeldungen immer wieder belegen. Um das Fehlverhalten besser ahnden zu können, verlangte die Stadt Gelsenkirchen (NRW) von den Verleih-Firmen: Nutzer sollen sich mit Personalausweis oder Führerschein registrieren. Die Verleiher Bolt und Tier weigerten sich aber. Nun mussten sie raus aus der Stadt. Deutschlandweit ist das einmalig.

Alkohol am Steuer und Co.: So ist die Scooter-Lage in Chemnitz

Blick nach Chemnitz: Dort können seit Januar 2021 E-Scooter ausgeliehen werden. „Seither haben auch wir die Probleme mit ordnungswidrig, teils gefährdend abgestellten Fahrzeugen sowie deren nicht ordnungsgemäßer Nutzung (Fahren unter Alkohol, Fahren zu zweit, Fahren auf Gehwegen, Fahren ohne Helm) im gesamten Bediengebiet“, berichtet das Rathaus unserer Redaktion.

In Zahlen ausgedrückt: Im Jahr 2022 wurden 62 Verstöße registriert, ein Jahr später waren es nur noch 25. Warum der starke Rückgang? Unklar. Weil keine Statistik über die Anzeigeerstatter (Gemeindlicher Vollzugsdienst, Polizeivollzugsdienst, Bürgeranzeigen) geführt werde, könne seitens der Stadt keine Aussage zu den Gründen getroffen werden, heißt es aus dem Rathaus.

Was klar ist: Die Verstöße der Nutzer würden geahndet, sofern die Fahrzeughalter bzw. Anbieter deren vollständige Daten der Bußgeldbehörde mitteilten. „Andernfalls werden im Rahmen der Halterhaftung (§ 25a StVG) den jeweiligen Fahrzeughaltern bzw. Anbietern die Kosten des Verfahrens auferlegt.“

Bekomme die Stadt Chemnitz von E-Scooter-Vorfällen Wind, werde der zuständige Verleiher aufgefordert, die Missstände schnellstmöglich zu beseitigen. Eine Statistik über Beschwerdefälle führe man aber nicht.

Leih-Scooter-Verbot auch in Chemnitz denkbar?

Der letzte verbliebene Verleiher in Chemnitz mit 900 E-Scootern ist das Berliner Unternehmen Tier. Was die Registrierung via Ausweisdokument angeht, ist die Haltung des Unternehmens klar.

„Unserer Meinung nach ist eine verpflichtende Identitätsprüfung für Nutzer:innen von geteilten E-Scootern eine Überregulierung und Überbürokratisierung“, teilt Pressesprecherin Luisa Lindenthal mit. „Zudem verhindert es unserer Meinung nach nicht das unsichere Fahrverhalten von einzelnen Personen – das sehen wir an den zahlreichen Pkw-Fahrverstößen.“

Wäre ein Leih-Scooter-Verbot wie in Gelsenkirchen auch in Chemnitz denkbar? Im Rathaus erachtet man ein Verbot als nicht möglich – es fehle die Rechtsgrundlage. Und wie bewertet die Stadt die Forderung in Gelsenkirchen, dass sich Nutzer mit dem Ausweis registrieren sollen? „Uns ist nicht bekannt, dass der bestehende rechtliche Rahmen hierfür eine Grundlage bietet“, notiert die Pressestelle. „Darüber hinaus darf bezweifelt werden, dass alle Fälle von Fehlverhalten auch geahndet werden könnten.“ Schon allein aufgrund fehlenden Personals. (phy)

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