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Neuer Prozess im Fall Grünes Gewölbe beginnt: Freistaat Sachsen klagt gegen Sicherheitsfirma

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Viereinhalb Jahre liegt der spektakuläre Einbruch ins Grüne Gewölbe bereits zurück. Nun beginnt am Landgericht Dresden ein neues Gerichtsverfahren. Diesmal klagt der Freistaat Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI, die am 25. November 2019 das Residenzschloss bewachen sollte. Es geht allem voran um Schadensersatzansprüche.

Dresden. Es war einer der spektakulärsten Museumseinbrüche der deutschen Geschichte. Mindestens fünf Männer des Berliner Remmo-Clans brachen in der Nacht zum 25. November 2019 in das Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss ein, erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden.

Im Dezember 2022 hatten sie einen Teil der Beute gegen Geständnisse und Strafrabatt zurückgegeben - allerdings schwer beschädigt. Lange dauerte das Verfahren am Landgericht Dresden an, erst kürzlich wurde das Urteil rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen der Angeklagten verworfen hatte. Ab Dienstag wird erneut am Landgericht verhandelt. Diesmal der Zivilprozess, in welchem der Freistaat Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI klagt und versucht, einen Teil des Schadens zurückzubekommen.

„Schuldhaftes Fehlverhalten“

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, hatte der Freistaat die Klage zum aktuellen Zivilverfahren bereits im Dezember 2022 eingereicht. Ursache sei, wie die Staatlichen Kunstsammlungen gegenüber dem Sender mitteilen, ein schuldhaftes Fehlverhalten und Verletzen von Vertragspflichten einzelner Personen. Konkret werfe der Freistaat dem Wachdienst der Sicherheitsfirma vor, nicht genügend auf die Monitore geschaut und nicht entschieden genug eingegriffen zu haben. Der Diebstahl sei dadurch begünstigt worden, erklärt Ralf Högner, der vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer am Landgericht Dresden.

Der Freistaat unternimmt damit den zweiten Versuch, Schadenersatz zu erwirken. Dies hatte er auch im bereits abgeschlossenen Strafprozess gegen die fünf Männer des Remmo-Clans versucht, war allerdings damit gescheitert, da die Ermittlung einer konkreten Schadenssumme den Rahmen des Verfahrens gesprängt hätte. Der Freistaat jedenfalls hatte damals von einem Gesamtschaden von knapp 89 Millionen Euro durch den Diebstahl gesprochen. Diese Summe setze sich aus dem angenommenen Wert der noch fehlenden Stücke und den geschätzten Beschädigungen an den zurückgegebenen Gegenständen zusammen.

Klage trotz Vertragsverlängerung

Nun also soll am Landgericht geprüft werden, ob Mitarbeiter der Sicherheitsfirma DWSI den Einbruch durch einfache oder grobe Fahrlässigkeiten begünstigt haben. So beispielsweise habe der Wachdienst nicht den Alarmknopf betätigt, sondern bei der Polizei angerufen. Es sei anzunehmen, dass die Polizei bei ersterem schneller gewesen wäre.

Nichtsdestotrotz hat der Freistaat Sachsen bereits im Oktober 2023 den Vertrag mit dem Verfahrensgegner, der Sicherheitsfirma DWSI, um mindestens drei Jahre verlängert. Dadurch ist die Firma nach wie vor für die Sicherheit von 15 Museen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zuständig.

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