Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Olympia: Wenn Hoteliers nachträglich die Preise erhöhen

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Olympia in Paris naht. Viele Touristen haben für diese Zeit frühzeitig Unterkünfte gebucht und werden laut Verbraucherschützern nun teils mit Preiserhöhungen konfrontiert. Ist das rechtens?

Kehl.

Ein Hotel darf den Zimmerpreis nach der Buchung nicht einfach erhöhen. Das stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Blick auf das Verhalten einiger Hoteliers in Paris und Umgebung klar. Die versuchten für Buchungen während der Olympischen Spiele in diesem Sommer Preise rückwirkend anzuheben.

Das EVZ schildert einen Fall, den die Verbraucherschützer auf dem Tisch hatten: Ein deutscher Tourist habe schon ein Jahr vor der Reise eine Hotelübernachtung im August 2024 gebucht. Kostenpunkt: 90 Euro. Plötzlich aber habe der Hotelier 600 Euro von ihm verlangt, für dasselbe Zimmer ohne Zusatzleistungen. Das verstößt gegen das französische Recht, betont das EVZ.

Preiserhöhung nur mit Zustimmung

In Frankreich darf der Gastgeber den Preis nach der Buchung nur mit Zustimmung des Verbrauchers erhöhen. Lehnt dieser die Preiserhöhung ab, darf der Gastgeber auch nicht einfach stornieren. Eine Stornierung braucht einen triftigen Grund. Nach diesem sollten sich Verbraucher immer erkundigen, raten die Verbraucherschützer. Ist der Grund nicht haltbar, kann bei dem Hotelier eine vertragliche Haftung geltend gemacht werden.

Unabhängig von der Begründung für die Stornierung muss das Hotel laut EVZ dem Betroffenen aber den gezahlten Betrag zurückerstatten und in einigen Fällen sogar Schadenersatz leisten. Storniert dagegen der Gast selbst, gibt es das Geld nicht unbedingt zurück. Das hängt dann von den Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels ab. (dpa)

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.

Das könnte Sie auch interessieren