Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

16-Jähriger ausgeraubt: Polizei nimmt mutmaßlichen Täter fest

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Registrieren und testen.

Das könnte Sie auch interessieren

77 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 14
    1
    Malleo
    03.02.2019

    Nach Quelle Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Zwickau:
    Arbeitssuchend im Kontext von Fluchtmigration 1010 Personen
    Bestand Arbeitslose im Kontext von Fluchtmigration 383 Personen
    „Die Stadtverwaltung schreibt: "In Zwickau leben mit Stand 31.12.2017 insgesamt 4889 Ausländer, darunter sind nach Angaben des Landkreises Zwickau/Sozialamt mit Stand 30.06.2018 insgesamt 1786 Ausländer mit Fluchthintergrund". (Quelle: Beschlussvorlage BV/167/2018
    Das macht eine A-Quote von 77 %, wobei hier alle Fluchtmigranten als im arbeitsfähigen Alter angenommen wurden, was sicher nicht zutrifft.
    Problem erkannt?
    Wer Lust hat, kann ja mal über die Analyse von Dr. K. Miehling nachlesen, was einen Rechtsstaat wie Deutschland auszuzeichnen hat, ein Vergleich mit Anspruch und Wirklichkeit.
    Wem das zuviel ist:
    Der von mit hochgeschätzte Journalist Peter Scholl-Latour prägte einmal den Satz:
    Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta sondern er wird selbst Kalkutta!
    Damit ist alles gesagt.

  • 10
    1
    Hinterfragt
    03.02.2019

    Es ist schon interessant, dass FP sich vor der Nennung der Realität scheut...

    Hat nicht FP in den letzten Jahren selbst wiederholt darüber berichtet, dass entsprechende Klientel nicht zu den Verhandlungen erschienen, bzw. unauffindbar war?

  • 6
    6
    Interessierte
    02.02.2019

    Was für eine Angst muß der 16-Jährige wohl ausgestanden haben ...

  • 10
    0
    Hankman
    01.02.2019

    @488264: Ein Haftbefehl und eine Untersuchungshaft sind noch keine Strafe und auch kein Vorgriff darauf - selbst wenn die Zeit in der U-Haft auf eine spätere Haftstrafe angerechnet wird. Die U-Haft dient dazu, ein reibungsloses Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Wenn der zuständige Richter dies für gewährleistet hält und auch sonst keine Haftgründe sieht, kommt der Verdächtige eben erst mal wieder frei. Auch wenn das oft ärgerlich ist. Wenn sich das ändern soll, müssten die entsprechenden Gesetze geändert werden, vor allem die Strafprozessordnung. Ich sehe da durchaus Reformbedarf. Aber einstweilen ist die Rechtslage eben so, wie sie ist.

  • 26
    3
    488264
    01.02.2019

    "... erließ zunächst Haftbefehl, setzte ihn aber unter Auflagen außer Vollzug."
    uns das bei bewaffneten Raubüberfall.

  • 9
    8
    Hankman
    01.02.2019

    @frankjac: In diesem Fall gibt es noch keine Strafe, die man bewerten könnte. Die Ermittlungen sind noch im Gange. Schauen wir mal ...

  • 21
    4
    frankjac
    01.02.2019

    Schon wieder - Leider nichts neues! Die Strafen sind so lächerlich gering, dass man sie aus Kostengründen gleich weglassen könnte!