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Polizei erteilt im Zentrum Platzverweise

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Personen versammeln sich trotz gerichtlichen Verbots


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1313 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 19
    6
    gelöschter Nutzer
    24.04.2020

    Wenn man den Staat nicht akzeptiert und von der "BRD GmbH" redet, dann ist so ein popliges Gerichtsurteil natürlich kein Grund, nicht zur geplanten Demo zu gehen.
    Wie oft werden Kohlmanns Anhänger noch mit dem Kopf gegen die Wand rennen?

  • 23
    8
    Hankman
    24.04.2020

    Vernünftige Entscheidung des OVG. Schon das VG Chemnitz hätte nach den Ereignissen vom Montag so entscheiden müssen. Wenn die rechtsextreme Truppe nun noch mal eine Demo mit 500 Leuten anmelden sollte, wäre klar, dass es nur um eine Provokation geht. Überhaupt: Dass "Pro Chemnitz" behauptet, für die Grundrechte einzutreten, halte ich für ziemlich frech. Diese Truppe und Grundrechte ...

  • 28
    11
    arnoldu
    24.04.2020

    Eine sehr konsequente Entscheidung, aber aufgrund der aktuellen Situation absolut notwendig. Genau das wäre schon am Montag nötig gewesen, es war ja nun ohne Zweifel zu erwarten, dass sich dort mehrere hundert Sympathisanten zusammenrotten. Das Vorgehen der Polizei hätte noch viel konsequenter aufgrund der eindeutigen Verstöße und Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz erfolgen müssen!
    Nur weil da ein Rechtsanwalt der Rädelsführer ist, von dem sich am Montag das Verwaltungsgericht leider auf der Nase rumtanzen hat lassen, denken diese Leute wahrscheinlich, dass sie den Gesetzen gegenüber Immunität in Anspruch nehmen können!? Im Übrigen: ich würde genauso fühlen und denken, wenn diese Inszenierung vom Gegenpol der anderen extremradikalen Leute stattgefunden hätte.

    erzSteiger71

  • 8
    14
    AliceAndreas
    24.04.2020

    @muellerF

    Laut Medien wurde auch am Montag für 500 angemeldet, aber nur für 15 genehmigt!

  • 48
    13
    Maresch
    24.04.2020

    Ich finde diese Leute von Pro-Chemnitz einfach nur peinlich. 150 Personen rufen "Wir sind das Volk", dass die sich nicht selbst lächerlich vorkommen.

  • 22
    9
    MuellerF
    24.04.2020

    "Der Veranstalter ist verantwortlich für die von ihm angemeldete Personenzahl. Diese Menschen haben alle Auflagen korrekt eingehalten. Für das Umfeld der Demo ist der Veranstalter nicht verantwortlich."

    Angemeldet wurde diesmal eine Demo für 500 Personen, nicht für 15 wie am Montag - da sieht es mit der Einhaltung der Auflagen schon anders aus, wie man ja gesehen hat. Der/ die Redner hatten die unerlaubt Anwesenden auch explizit als Teilnehmer der Demo angesprochen.

  • 23
    5
    Gegs
    24.04.2020

    Nein, das Gericht hat festgestellt, dass es in diesem speziellen Fall aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vertretbar ist, die Demo zuzulassen.

    Das kann morgen und in anderen Fällen in Sachsen schon ganz anders aussehen.

    Der Hüter unserer Verfassung, das Bundesverfassungsgericht, hat entschieden, dass es aufgrund dessen, dass die Versammlungsfreiheit in einer Demokratie nicht ohne Grund ein hohes Gut ist, unzulässig ist, Versammlungen / Demonstrationen pauschal und ohne Einzelfallprüfung mit dem Argument „Infektionsschutz“ zu verbieten. Sprechen aber nach Einzelfallprüfung! mehr Argumente gegen die Demonstration, kann sie auch weiterhin untersagt werden.

  • 27
    8
    gelöschter Nutzer
    24.04.2020

    @Alice

    Die Verwaltungsgerichte sind die höchste Instanz in Deutschland und prüfen ob der Gesetzgeber sich an die Gesetze hält.

    In diesem Fall wurde für Sachsen nun erstmal festgelegt dass Demos generell nicht zugelassen werden dürfen, solange bis es keine derartigen lockerungen gibt.

    Aus diesem Grund kann auch gegen kein Urteil der Verwaltungsgerichte Einspruch erhoben werden.

  • 10
    27
    AliceAndreas
    24.04.2020

    @Dist.

    Tatsächlich gelesen, verstanden ... und politisch neutral hinterfragt!

  • 41
    13
    gelöschter Nutzer
    24.04.2020

    @Alice: Bitte den Artikel sorgfältig lesen, da steht drin, weshalb das Verwaltungsgericht so und nicht anders entschieden hat.

  • 15
    54
    mops0106
    24.04.2020

    "Auch mit einer geringen Teilnehmerzahl sei eine Demonstration "infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar". In die Entscheidung bezog das OVG auch die Geschehnisse vom Montag ein, als bei einer gleichen Versammlung mehrere hundert Personen anwesend gewesen seien, die sich gegenüber verfügten Platzverweisen uneinsichtig gezeigt hätten. Der Beschluss ist unanfechtbar."

    Der Veranstalter ist verantwortlich für die von ihm angemeldete Personenzahl. Diese Menschen haben alle Auflagen korrekt eingehalten. Für das Umfeld der Demo ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

    Der Infektionsschutz wird meiner Meinung nach als Vorwand genutzt.
    Bundesweit gehen immer mehr Menschen unterschiedlicher politischer Richtungen auf die Straße, um gegen die Einschränkung unserer Grundrechte zu demonstrieren.

  • 14
    46
    AliceAndreas
    24.04.2020

    Also ob man die Demo jetzt gut findet oder nicht ist das eine ... aber wenn der Gesetzgeber Demos erlaubt, wie kann ein Gericht diese dann verbieten?
    Entscheidend ein Gericht nicht nach gesetzlichen Vorgaben?

  • 79
    20
    jeverfanchemnitz
    24.04.2020

    Es gibt auch noch vernünftige Richter in Sachsen. Schon das Demo-Ansinnen der Anmelder zeigt deren Geisteszustand.