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Milliarden-Risiko wegen Klagen zu Corona-Masken

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Zu Beginn der Pandemie suchte der Staat händeringend Masken - und kaufte in großen Mengen zu Spezialbedingungen. Aus laufenden Auseinandersetzungen könnten noch immer erhebliche Kosten resultieren.

Berlin.

Dem Bund drohen Milliardenrisiken aus noch schwelenden Streitfällen um die Lieferung von Schutzmasken zu Sonderkonditionen in der Corona-Pandemie. Aktuell sind dazu in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervorgeht.

Zuerst berichtete die "Welt am Sonntag" darüber. Der Ausgang der Klagen sei abzuwarten, sagte Klein der Zeitung. Doch deutlich werde schon: "Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden immer verheerender."

Hintergrund ist die staatliche Beschaffung damals dringend benötigter, aber sehr knapper Masken für das Gesundheitswesen in der Frühphase der Corona-Krise 2020. Um schneller zu sein, wandte das Ministerium ein besonderes Verfahren an, bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Kaufpreisen zustande kamen. Vielfach verweigerte das Ministerium später die Bezahlung und machte unter anderem Qualitätsmängel geltend. Daraufhin reichten Lieferanten und Händler Klagen ein. Kritik wurde im Nachhinein auch daran laut, dass zu viele Masken beschafft worden waren.

Bisher 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet

"Bisher wurden rund 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet", heißt es in der Ministeriumsantwort, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Acht Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 50 Millionen Euro habe der Bund rechtskräftig gewonnen, zwei Verfahren mit 230.000 Euro Streitwert rechtskräftig verloren. Insgesamt seien vom Bund im Rahmen des besonderen Einkaufsverfahrens ("Open-House-Verfahren") rund 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Zu den noch laufenden Verfahren erläuterte das Ministerium, sofern "derzeit mit einer Inanspruchnahme infolge eines Urteils" gerechnet werden müsse, wäre dies durch Ausgabenreste im Haushalt gedeckt.

Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich bereits eine Aufarbeitung der Maskenbeschaffungen in der Corona-Zeit zugesichert. Anlass war auch Kritik des Bundesrechnungshofs am Vorgehen des Ministeriums unter Lauterbachs Vorgänger Spahn. Die Behörde monierte, es seien 2020 allein 5,7 Milliarden Schutzmasken angeschafft worden, von denen aber nur 2 Milliarden verteilt worden seien - davon 1,7 Milliarden in Deutschland. (dpa)

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