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DGB-Landeschef fordert Tarifwende zu höheren Löhnen

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Gewerkschaftskundgebungen haben am 1. Mai in Sachsen Tausende Menschen angelockt. Neben höheren Löhnen und guten Arbeitsbedingungen wurde auch ein Recht auf Bildungsurlaub gefordert.

Dresden/Chemnitz.

Zum 1. Mai hat DGB-Landeschef Markus Schlimbach eine Tarifwende für höhere Löhne in Sachsen angemahnt. "Die Geiz-ist-Geil-Mentalität muss bei den Arbeitgebern endlich einem realistischen Blick in die Zukunft weichen", forderte er.

Die Zukunft der hiesigen Unternehmen hänge von gut ausgebildeten Fachkräften ab. "Mit Billiglöhnen und miesen Arbeitsbedingungen sind Fachkräfte aus dem In- und Ausland aber weder zu halten noch zu gewinnen. Die Zeiten von Wild-Ost sind vorbei", sagte Schlimbach. Es gelte, für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und sichere Jobs zu kämpfen.

Zum "Tag der Arbeit" gab es am Mittwoch vielerorts in Sachsen Kundgebungen von Gewerkschaften und Parteien - auch mit prominenter Unterstützung aus der Politik. Der sächsische DGB stellte seine Veranstaltungen in 17 Städten unter das Motto "Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit, mehr Bildungszeit". Bis 13.30 Uhr hätten sich daran etwa 20.000 Menschen beteiligt, hieß es. Für den Nachmittag würden noch mehrere Tausend weitere Teilnehmer erwartet.

Dabei wurden auch Unterschriften für den aktuellen Volksantrag zur Einführung von fünf Tagen Bildungsurlaub gesammelt. Der werde bereits von mehr als 33.000 Menschen unterstützt, erklärte DGB-Vize Daniela Kolbe.

Seit September sammelt ein Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien sowie kirchlichen, freien und sozialen Trägern Unterschriften dafür. Kommen 40.000 Unterschriften zusammen, kann der Antrag beim Landtagspräsidenten eingereicht werden und wird auf seine Zulässigkeit geprüft. Dann geht er zur Beratung und Beschlussfassung ins Parlament.

Lehnen die Abgeordneten den Gesetzentwurf ab, können die Antragsteller ein Volksbegehren starten. Sachsen und Bayern sind laut DGB die letzten Bundesländer, in denen Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für Bildungszwecke haben. (dpa)

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