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Kritik: U-Ausschuss zu Fördermittelpraxis vernimmt Zeugen

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Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise versuchten rund 200 Initiativen in Sachsen, den Betroffenen zu helfen. Der Freistaat zahlte dafür Fördermittel. Jahre später werden sie noch einmal untersucht.

Dresden.

Der Sächsische Rechnungshof hat seine massive Kritik an der früheren Vergabe von Fördermitteln im Sozialministerium bekräftigt. Konkret geht es um eine inzwischen überarbeitete Richtlinie für die Integration von Flüchtlingen. Der Untersuchungsausschuss des Landtages vernahm dazu am Mittwoch unter anderem Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer. Der Rechnungshof hatte im Vorjahr einen Sonderbericht an den Landtag verfasst. Der Rechnungsprüfer ließ kein gutes Haar an der damaligen Förderpraxis und wiederholte am Mittwoch die harsche Kritik, die schon im Bericht den Ton angab. 

Der Rechnungshof hatte die Vergabe von Fördermitteln an Vereine und Initiativen der Flüchtlingshilfe in den Jahren 2016 bis 2019 geprüft. Nach den Worten von Böhmer ging es darum, ein komplexes und intransparentes Verwaltungsverfahren zu untersuchen. Man habe umfangreiche Mängel festgestellt. Der Rechnungshof habe dem Landtag im Sonderbericht von "erheblichen Defiziten" berichten müssen. Teilweise sei der Vollzug der Förderrichtlinie "in hohem Maße rechtswidrig" gewesen. 

Böhmer zufolge wurden Förderbedarfe nicht ausreichend analysiert. Eine Vielzahl von Projekten sei unbestimmt gewesen. Die Richtlinie habe ihre zentrale Funktion nicht erfüllen können. "Verwaltungshandeln muss konkret sein und darf nicht als Blackbox erscheinen." Die Bewilligungsprozesse für eine Förderung seien "stark intransparent" gewesen. Böhmer sprach von "nicht nachvollziehbaren Förderentscheidungen". Alle wesentlichen Entscheidungen seien vom Ministerium getroffen worden, nicht von der eigentlichen Bewilligungsbehörde Sächsische Aufbaubank (SAB). Das Ministerium habe sich über Entscheidungen der SAB hinweggesetzt.

Nach Ansicht von Böhmer gab es Projekte, die bereits im Vorfeld als "gesetzt" galten. Die Gleichbehandlung von Antragsstellern sei missachtet worden. Der Rechnungshof habe "Interessenkollisionen" und eine "Besorgnis der Befangenheit" festgestellt. Auch bei der Dokumentation habe es Mängel gegeben. Die Top 20 der Empfänger einer Förderung hätten 40 Prozent aller Mittel enthalten. Gerade bei ihrer Förderung habe man Mängel festgestellt. Es sei schwer verständlich, warum es nicht gelang, sich später einen systematischen Überblick zu verschaffen, welche Projekte erfolgreich waren und welche nicht.

Zuvor hatte der U-Ausschuss den sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth befragt. Er sagte unter anderem aus, dass er an Förderungen nicht beteiligt war und auch keinen Einfluss auf sie ausübte. Mängel im Verwaltungsverfahren könne er nicht einschätzen, Vorwürfe nicht beurteilen. Die Situation auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskreise sei sehr belastend gewesen. Man habe versucht, die vielen Menschen ordentlich unterzubringen. Am Nachmittag sollte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) als Zeugin aussagen. 

Der Untersuchungsausschuss war im Februar auf Betreiben der AfD-Fraktion eingesetzt worden. Ein solches Gremium steht der AfD aufgrund ihrer Stärke im Parlament zu. Der Rechnungshof hatte schon bei der Vorlage seines Sonderberichtes im Vorjahr dem Sozialministerium rechtswidriges Verwaltungshandeln in "außergewöhnlichem Maße" attestiert. Belege für persönliches Fehlverhalten von Ministerin Köpping fanden die Prüfer nicht. Das Ministerium hatte bereits reagiert und die Förderrichtlinie geändert. Zudem wurde der zuständige Staatssekretär Sebastian Vogel in den Ruhestand versetzt. 

(dpa)

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