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Tödliche Messerstecherei in Plauen: 20-Jähriger verurteilt
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Der junge Mann hatte auf der Siegener Straße im Streit einen Jugendlichen getötet.
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Steuerzahler.
Deshalb werden auch so viele Urteile in weiteren Instanzen kassiert.
Wie wir auch wissen, ist man im Land recht vorsichtig mit Strafen gegen Migranten, sind sie doch häufig von Flucht, der Trennung von ihren Verwandten und der selbst gewählten fremden Kultur mit den vielen Regeln traumatisiert.
Dafür hat man bei Gericht viel Verständnis und gewährt gelegentlich kulturelle Rabatte.
@Maleo: Genau das ist das Problem: Die Relationen und die Verhältnismäßigkeit sind außerhalb des Begreifbaren. Ich möchte nicht wissen, wie sich die Angehörigen des Opfers nach dem Urteil fühlen!
Und @RingsOfSaturn: Jas, das ist das andere Problem: WENN der Richter, und davon gehe ich aus, das Urteil nach Recht und Gesetz festgesetzt hat und dabei nicht wie so häufig die große Bonuskarte gezogen hat, dann muss an unseren Gesetzen etwas nicht stimmen. Man braucht ja nur entsprechend der Möglichkeiten die Urteile zu vergleichen. Und wenn man darauf beharrt, dass unsere Jugend heute schon viel fortgeschrittener ist als früher, dann muss sich das auch im Jugendstrafrecht auswirken. Sowohl in der Höhe der Strafen, weil die Jugendlichen für sich reklamieren, wissender und erfahrener zu sein als frühere Generationen, als auch in der Grenze der Strafmündigkeit. Wenn schon unter 14-jährige in der Lage sind, schwere Straftaten zu begehen, dann muss es auch adäquate Strafen geben. Alles andere ist Schönfärberei oder verschließen der Augen vor der Realität zum Schaden der Opfer! Ob Laie oder nicht, ein gesundes Rechtsempfinden ist vonnöten.
Pardon..gestohlene Geige...
Eine gestohlene und ein Menschenleben.
Zweieinhalb Jahre für die Täter.
Gerechtigkeit?
Nein danke!
Und noch eine Nachfrage: warum ist das eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn das Strafmaß ein Richter anhand unserer Gesetze festlegt? Was wäre unter Meinung denn "würdig" gewesen? Nur damit das klar ist: ich wundere mich auch über das niedrige Strafmaß, aber ich kenne weder die genaue Tat, noch das Urteil und ich maße mir als juristische Laie auch kein Urteil über einen Berufsrichter an, der unsere Gesetze anwendet.
@Lesemuffel: Das Jugendstrafrecht zielt nicht auf Abschreckung, sondern auf Erziehung. Das alte Argument mit der Abschreckung ist in meinen Augen nicht sinnvoll, ein Täter im Affekt überlegt es sich doch nicht nochmal anders, nur weil das Strafmaß erhöht wurde. Klappt doch nichtmal mit der Todesstrafe, siehe USA.
"...habe keine schädlichen Neigungen. ..."
Nun, wer bei einer Auseinandersetzung ohne Skrupel eine Waffe resp. Küchenmesser einsetzt, hat meiner Meinung nach schon eine schädliche Neigung ...
Skandalös. Eines Rechtsstaates unwürdig. Keinerlei Abschreckung auf potentielle Täter.
Ohne wurde aber eigentlich zum heulen . Unglaublich so ein Urteil !!!
Ein typisches Urteil! 2 1/2 Jahre für ein Tötungsdelikt weil man sich angeblich um Integration bemüht. Unglaublich und von einer Rechtsprechung für meine Begriffe weit entfernt. Die Frage ist zudem, ob es ein Gutachten zum tatsächlichen Alter gab, wenn schon mit 20 noch das Jugendstrafrecht herangezogen wird in einer Zeit, wo gefordert wird, das Wahlalter signifikant zu senken.