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Getötete Valeriia aus Döbeln: Vater will sie in der Ukraine beerdigen

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Am Sonntag gedachten die Menschen in Döbeln der getöteten Valeriia. Nun wird bekannt: Ihr Vater möchte sein Kind in der Ukraine beisetzen.

Döbeln.

Die Bild-Zeitung erreichte den 32-jährigen Roman G. im Auto auf dem Weg von der ukrainischen Oblast Dnipropetrowsk nach Döbeln. Im Herbst 2022 war Valeriia mit ihrer Familie vor Putins Truppen nach Deutschland geflohen, Vater Roman blieb zurück, um gegen die russischen Angreifer zu kämpfen.

Valeriias Vater: „Ich lasse sie hier nicht zurück“

Laut Bild hatte Roman G. zunächst selbst nach seiner seit dem 3. Juni verschwundenen Tochter suchen wollen, wurde vom Dienst freigestellt, um sich die entsprechenden Papiere für die Reise in die Bundesrepublik zu besorgen. Doch es kam anders.

Acht Tage nach ihrem Verschwinden fand man die Leiche des kleinen Mädchens. Nun soll die Neunjährige ihre letzte Ruhe in ihrer Heimat finden. „Ich möchte meine Tochter mit nach Hause nehmen und sie dort begraben, in der Ukraine“, so Roman G. gegenüber dem Springer-Blatt. „Ich lasse sie hier nicht zurück.“

Tatverdächtiger in Prag festgenommen

Am vergangenen Freitag wurde ein 36-jähriger Tatverdächtiger in Tschechien festgenommen. Am Vormittag klickten die Handschellen bei dem Moldawier in einem Prager Restaurant. Er soll der Ex-Freund von Valeriias Mutter sein.

Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hatte zuvor gegen ihn einen internationalen und europäischen Haftbefehl beantragt, der vom Chemnitzer Amtsgericht erlassen wurde.

Der 36-Jährige soll zeitnah in die Bundesrepublik überstellt werden – „zur Durchführung des Strafverfahrens wegen Totschlags“, wie es von der Ermittlungsbehörde hieß. Die tschechischen Behörden prüfen derzeit seine Auslieferung.

Was wird nun geprüft?

Wie ist der aktuelle Stand? Dazu kann man bei der Chemnitzer Staatsanwaltschaft am Dienstagvormittag nichts sagen. In Tschechien werde nun geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Überstellung vorliegen, so Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart am Telefon gegenüber der „Freien Presse“.

Welche Voraussetzungen sind das? Normalerweise genüge es bei einem europäischen Haftbefehl, wenn ein dringender Tatverdacht vorliege, der Sachverhalt geschildert wurde und ansonsten keine Auslieferungshindernisse bestünden. Hindernisse könnten laut Burghart z.B. sein: Wenn die betreffende Person etwa wegen dieser Tat schon mal woanders verurteilt wurde oder falls es sich um einen Jugendlichen handelt. Ansonsten gebe es kaum Bewilligungshindernisse.

Probleme sehe sie jedoch im Fall des 36-Jährigen nicht: „Trotzdem muss erst mal eine Entscheidung der ersuchten Behörde erfolgen und dann kann die Auslieferung bewilligt werden.“ Wie lange es noch bis zur Auslieferung dauern könnte, lasse sich nicht sagen, so die Oberstaatsanwältin: „Das kann eine Woche dauern oder auch zwei.“ (phy)

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